Aufgebotsverfahren; Durchführung und Erlass eines Ausschließungsbeschlusses
Kurzbeschreibung
Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 13.08.2024
Stand: 13.08.2024