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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen):
  • Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit
    Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz) online beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2024

Verfahrensablauf

Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits ein Online-Verfahren an. Wenn ein Online-Verfahren vorhanden ist, wird es im BayernPortal unter "Online-Verfahren" angezeigt, wenn Sie Ihren Wohnort unter "Ort auswählen" angegeben haben.

Bietet Ihre Ausländerbehörde kein Online-Verfahren an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.

Fristen

Visumpflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.

 

Für den konkreten Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Bitte erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Rechtsbehelf