Agrarförderungsprogramme; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Mit dem Mehrfachantrag (MFA) beantragen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen.
Beschreibung
Mit der Mehrfachantragstellung wird die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen in Bayern umgesetzt.
Fristen
Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis Mitte Mai.
Online Verfahren
Elektronische Mehrfachantragstellung - Serviceportal iBALIS
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 105.000 Landwirten verschiedene Agrarförderungsprogramme wie die Betriebsprämie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder die jährlichen Auszahlungen nach dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm - Teil A beantragt.
Mit dem Mehrfachantrag werden von ca. 105.000 Landwirten verschiedene Agrarförderungsprogramme wie die Betriebsprämie, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder die jährlichen Auszahlungen nach dem bayerischen Kulturlandschaftsprogramm - Teil A beantragt.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003
Fassung vom 05.05.2010 - Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Fassung vom 01.01.2010
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023
Stand: 14.03.2023