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Adoption eines Kindes; Beantragung

Kurzbeschreibung

Über die Annahme Minderjähriger und Volljähriger als Kind sowie die Aufhebung des Annahmeverhältnisses entscheidet das Amtsgericht-Familiengericht.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025