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Überwachungsbedürftige Anlagen; Beantragung einer Erlaubnis

Kurzbeschreibung

Für die Errichtung und den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen sowie für Änderungen von Bauart oder Betriebsweise, welche die Sicherheit dieser Anlagen beeinflussen, wird eine Erlaubnis benötigt. Diese wir auf Antrag erteilt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.05.2024