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Veterinärwesen

Öffentliches Veterinärwesen ist der öffentliche Dienst, der die im allgemeinen Interesse liegenden veterinärmedizinischen Aufgaben zum Schutz der Gesundheit von Tier und Mensch wahrnimmt.

In der Außenstelle Anna-von Phillip-Straße 33b befindet sich das Veterinäramt des Landkreises.

Aufgaben

Überwachung der Tiergesundheit

  • Vorbeugung vor Tierseuchen
  • Bekämpfung von Tierseuchen
  • Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Vieh und Fischen im Rahmen der landwirtschaftlichen Erzeugung
  • Erlass von Anordnungen oder Allgemeinverfügungen/Gewährung von Erlaubnissen nach dem Tiergesundheitsgesetz oder entsprechenden Fachgesetzen/-verordnungen (z.B. BHV1-Verordnung, Schweinepest-Verordnung)
  • bei Zuwiderhandlungen aller Art Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Erstellung von Strafanzeigen

Überwachung der Einhaltung des Tierschutzrechtes

  • Fachliche Beratung und Durchführung von Sachkundeprüfungen
  • Gutachten und Stellungnahmen im Rahmen behördlicher Anordnungen bzw. nach Anfrage
  • Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung von Pressemitteilungen)
  • Routinemäßige Überprüfung gewerblicher Tierhaltungen
  • Stellungnahmen zu Anträgen für das Betreiben von erlaubnispflichtigen Tierhaltungen
  • Überprüfung erlaubnispflichtiger Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen
  • Überprüfung von Anzeigen tierschutzwidriger Haltungen und/oder Handlungen
  • bei Zuwiderhandlungen aller Art Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Erstellung von Strafanzeigen

Überwachung von Tiertransporten

  • Erstellen von Tiertransportbescheinigungen
  • Information und Beratung der Transporteure
  • Kontrolle von Tiertransporten
  • Überprüfung der Transportvoraussetzungen
  • Überprüfung von Transportplänen
  • Reisen mit Heimtieren

Vollzug des tierischen Nebenprodukterechtes

  • Registrierung und Zulassung von Betrieben
  • Überwachung von Betrieben
  • bei Zuwiderhandlungen aller Art Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Erstellung von Strafanzeigen

Überwachung des Tierarzneimittelverkehres und der Tierärztlichen Hausapotheken

  • Kontrollen in gewerblichen Tierhaltungen
  • Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben
  • Vollzug des Arzneimittelgesetzes (Bekämpfung des illegalen Arzneimittelverkehrs)
  • Organisation und Überwachung des nationalen Rückstandskontrollplans
  • Überprüfung tierärztlicher Hausapotheken
  • Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und Betäubungsmitteln
  • bei Zuwiderhandlungen aller Art Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren/Erstellung von Strafanzeigen

Futtermittelprobennahme

  • Dienstvertretungen in anderen Landkreisen im Rahmen der Futtermittelprobenentnahme
  • Futtermittelprobenentnahme (Planproben)

Kontrollen im Rahmen der Cross Compliance

  • Durchführung von systematischen Vollkontrollen
  • Durchführung von Anlasskontrollen

Radioaktivitätsmessung beim Wildschwein

Nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl am 26. April 1986 gelangte Cäsium-137 mit der entstandenen radioaktiven Wolke nach Bayern und wurde mit dem stellenweise intensiven Niederschlag auf dem Boden abgelagert. Im Gegensatz zu anderen radioaktiven Stoffe aus Tschernobyl hat Cäsium-137 mit rund 30 Jahren eine verhältnismäßig lange Halbwertszeit und ist daher auch heute noch als Belastung vorhanden.

Im Gegensatz zum Ackerboden bleibt Cäsium-137 im Waldökosystem infolge eines Kreislaufprozesses lange verfügbar, wird von Pflanzen und v.a. Pilzen aufgenommen und gelangt dann über die Nahrung in die Muskulatur der Wildtiere. Vor allem Wildschweine, die im Boden nach Nahrung wühlen, können hohe Cäsium-137 Gehalte aufweisen.

Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen wurde daher bereits 2003 eine Messstation zur Überprüfung der radioaktiven Belastung von Wildschweinfleisch aus dem Landkreis eingerichtet und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit als qualifizierte Messstelle amtlich anerkannt.

Mit der Messung der radioaktiven Belastung im Wildbret erhält der Jäger die Information, ob das Wildfleisch in Verkehr gebracht werden kann. Fleisch mit einer Belastung über dem vorgegebenen Grenzwert von 600 Bq/kg darf nicht als Lebensmittel verwendet werden und muss entsorgt werden.

Für die Untersuchung werden 500 Gramm reines Muskelfleisch, d.h. ohne Knochen, ohne Fett und sonstiges Gewebe benötigt. Die Proben können während der üblichen Öffnungszeiten des Veterinäramtes abgegeben werden. Das Messergebnis steht in der Regel innerhalb weniger Stunden zur Verfügung.

Die aktuellen Messergebnisse sowie die der letzten Jahre 


Weitere Informationen unter Bayerisches Landesamt für Umwelt

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