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Arbeitsstellen im Straßenraum (Baustellenabsicherung)

Allgemeines

Baumaßnahmen/Arbeitsstellen im Straßenraum sind Maßnahmen, die auf, neben oder über der Straße durchgeführt werden. Für diese Maßnahmen ist eine Absicherung für den fließenden Verkehr erforderlich. Bei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen ist die Untere Straßenverkehrsbehörde, das sind die Landratsämter, kreisfreien Städte und Große Kreisstädte, zuständig. Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, ist die Örtliche Verkehrsbehörde (Stadt, Markt oder Gemeinde) zuständig.

Hinweise

Die Anträge können nur dann zeitnah bearbeitet werden, wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Unabhängig von einer Verkehrsrechtlichen Anordnung für Baustellen kann auch eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich werden. Diese ist beim jeweiligen Straßenbaulastträger zu beantragen.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Angabe eines geeigneten Regelplans nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA)
    Auszug Regelpläne - Teil B
    Auszug Regelpläne - Teil C
  • Beim Einsatz einer Lichtzeichenanlage (LZA) ist ein Signallageplan und ein Signalprogramm vorzulegen
  • Lageplan/Skizze
  • Verkehrszeichenplan
  • Umleitungsplan
  • Gestattungsvertrag vom Baulastträger
  • Nachweis über eine Schulung im nach ZTV, MVAS oder RSA

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sieben bis 14 Tage, je nach Aufwand der Maßnahme kann diese, bedingt durch Anhörungsfristen bei Polizei, Straßenbaulastträger, betroffenen Gemeinden auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.

Kosten

Die Gebühren werden in Abhängigkeit von Zeit und Schwere des Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben und betragen zwischen 10,20 € und 767,00 € (Geb.-Nr. 261 GebOSt)