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Führerschein; Beantragung des Umtausches

Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 22.12.2023