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Fischereiaufseher

Die Kreisverwaltungsbehörde kann auf Antrag der Fischereiberechtigten, Fischereipächter, Fischereigenossenschaften und Gemeinden von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Fischereiaufseher bestätigen. Die bestätigten Fischereiaufseher haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischereiregeln festzustellen, zu verhüten, zu verhindern und bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

 

Es gibt derzeit ca. 70 bestellte Fischereiaufseher im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.