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Schwangerenberatung Gesundheitsamt

Schwangerenberatung

Die Beratung erfolgt nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vom 21.08.1995:
"Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens." (§ 5 Abs. 1 SchKG)

Termine täglich von 9:00 - 12:00 Uhr, telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

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