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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht FQA (früher: Heimaufsicht)

Nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (Bayer. PfleWoqG) ist das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen für den Vollzug dieses Gesetzes in seinem Wirkungsbereich zuständig.

Zweck und Aufgabe des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes gem. Art. 1 ist es:

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und
  • die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu fördern
  • die Einhaltung der vom Träger der Einrichtung gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten
  • eine den allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern
  • die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen zu unterstützen

Die FQA kann die Einrichtungen jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen, bei festgestellten Mängeln Anordnungen erteilen, die Beschäftigung ungeeigneter Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie bei schweren Mängeln den Betrieb einer stationären Einrichtung untersagen.

Weitere Information

Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen; Qualitätsentwicklung, Aufsicht und Beratung