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Jugendschöffenwahl 2023

Jugendschöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Neuburg a. d. Donau und der Jugendkammer des Landgerichts Ingolstadt werden die Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

Das Bewerbungsverfahren für die kommende Amtsperiode ist abgeschlossen. Dem Jugendhilfeausschuss wurde in seiner Sitzung am 20.04.2023 die Vorschlagsliste aller eingegangenen Bewerbungen zum Beschluss vorgelegt.

Die Vorschlagsliste lag vom 2. bis einschließlich 10. Mai 2023 zu jedermanns Einsicht im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg a. d. Donau, Platz der Deutschen Einheit 1, aus.

Vom 11. bis einschließlich 17. Mai 2023 bestand die Möglichkeit, gegen die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste Einspruch zu erheben mit der Begründung, dass die vorgeschlagenen Personen die Voraussetzungen für das Ehrenamt nicht erfüllen.

Erstellen der Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen/Jugendschöffen

Das Kreisjugendamt Neuburg-Schrobenhausen wird alle fünf Jahre vom Präsidenten des Landgerichts Ingolstadt beauftragt, eine Vorschlagsliste für Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen aufzustellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird.

Anhand der Vorschlagsliste werden dann die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durch einen unabhängigen Wahlausschuss des Amtsgerichts Neuburg a. d. Donau gewählt.

Es werden nur die gewählten Personen bis Dezember 2023 vom Amtsgericht Neuburg a. d. Donau benachrichtigt.

Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen

Sie können sich ab Anfang 2028 wieder für die Amtsperiode 2029 bis 2033 beim Kreisjugendamt Neuburg-Schrobenhausen bewerben.

Detaillierte Informationen:

Persönliche Voraussetzungen

Wegen der Betonung des Erziehungsgedankens im Jugendstrafrecht sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Die Jugendschöffen müssen aufgrund von teilweise langen Sitzungen für das Amt geistig und körperlich geeignet sein und ausreichend die deutsche Sprache beherrschen. Einfühlungsvermögen in die verschiedenen sozialen Umfelder, Unparteilichkeit, Objektivität und Unvoreingenommenheit sind wichtige Voraussetzungen für die Geeignetheit und Verantwortung für dieses Amt. Juristische Vorkenntnisse werden jedoch nicht benötigt.

Wer sich in die Vorschlagsliste aufnehmen lassen möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wohnen und zu Beginn der neuen Amtsperiode mindestens 25 Jahre, jedoch nicht älter als 69 Jahre sein.