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Genehmigungsbescheide und Überwachungsberichte von IE-Anlagen/Überwachungsprogramm

An dieser Stelle kommt das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde seinen nach der Industrieemissions-Richtlinie vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten nach. Die Veröffentlichungen erfolgen zeitweise und/oder werden regelmäßig aktualisiert.

Überwachungsprogramm gemäß § 52a Abs. 2 BImSchG

Bekanntmachung von Unterlagen bei IE-Anlagen nach § 10 Abs. 8a BlmSchG

Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.


Bekanntgabe von Überwachungsberichten bei IE-Anlagen nach § 52a Abs. 5 BlmSchG

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