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Datum: 17.08.2021

Weiteres Vorgehen bei Corona-Auffrischungsimpfungen

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat bekannt gegeben, dass Corona-Auffrischungsimpfungen nun möglich sind.

Demnach richten sich die Drittimpfungen zunächst insbesondere an Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, an Patienteninnen und Patienten mit Immunschwäche oder Immunsuppression, an Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und an Menschen ab 80 Jahren. Wie das Gesundheitsministerium bekanntgab, sollen die Auffrischungsimpfungen zunächst durch den behandelnden Hausarzt erfolgen.

Die staatlichen Impfangebote sind ergänzend vorgesehen – dazu trifft der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen derzeit die Vorbereitungen. Bis der Landkreis mit den Drittimpfungen beginnen kann, müssen die konkreten staatlichen Rahmenbedingungen vorliegen. Diese stehen noch aus. Zu klären ist beispielsweise, wie die Dokumentation im Detail erfolgen soll. Sobald mit der Durchführung der staatlichen Impfungen begonnen werden kann, gibt der Landkreis dies bekannt.