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Datum: 11.02.2025

Wahlaufruf zur Bundestagswahl am 23. Februar

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 23. Februar 2025 finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der Urnengang ist richtungsweisend für die Zukunft unseres Landes. Angesichts zahlreicher Herausforderungen ist ein intensives Engagement aller demokratischen Kräfte für Deutschland nötig.

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen gelten verkürzte Fristen. Dabei stehen den Wahlberechtigten wie bei jeder Bundestagswahl zwei Wege der Stimmabgabe offen. Die Urnenwahl am Wahltag selbst ist das verfassungsrechtliche Leitbild. Das Wahlrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten aber ebenso, per Briefwahl zu wählen. Wer diesen Weg wählt, sollte unbedingt den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen. Dieser ist die unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Den für die Briefwahl nötigen Wahlschein können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich, zum Beispiel auch per Fax oder E-Mail, beantragen.

Die Wahllokale in den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis haben am Wahlsonntag durchgängig von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ich bitte Sie: Nutzen Sie die Möglichkeit, und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Ihr Landrat

Peter von der Grün

Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 wird ein neuer Bundestag gewählt. Im Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 sind 29 Parteien vertreten.

Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl 2025 ist ein Produkt der Bundeszentrale für politische Bildung.

Die Erstellung des Wahl-O-Mat wurde wissenschaftlich begleitet von der Wahl-O-Mat-Forschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Die Thesen und Inhalte wurden von einem Redaktionsteam aus Jungwählerinnen und Jungwählern aus ganz Deutschland, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Bildung sowie den Verantwortlichen der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelt.