Angebote des Gesundheitsamtes
Adressen behandelnder Ärzte
Impfung / Impfberatung
In Deutschland ist seit 01. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass alle Kinder, die beispielsweise einen Kindergarten oder eine Schule besuchen wollen, zweimal gegen Masern geimpft sein müssen. Falls in der Vergangenheit bereits eine Maserninfektion stattgefunden hat, kann dies mittels Titerbestimmung beim Haus- oder Kinderarzt nachgewiesen werden. Die Kosten hierfür werden in der Regel nicht übernommen.
Weitere Beratungen und Informationen sowie die Masernimpfung selbst bekommen Sie bei Ihrem Haus- oder Kinderarzt.
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Gegen Corona gibt es mittlerweile mehrere Impfstoffe. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Überprüfung Ihres Impfstatus, eine Impfberatung und ggf. auch eine Impfung gegen COVID 19 an. Ggf. kann auch eine bereits erfolgte Impfung oder eine durchgemachte Corona-Infektion angerechnet werden.
Auch kann in diesem Zusammenhang eine ergänzende Beratung zu den weiteren von der ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen angeboten werden. Diese Impfungen müssen allerdings durch die Haus- ober Kinderärzte durchgeführt werden.
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Schwangerenberatung
Für Schwangere bietet das Gesundheitsamt kostenlos und auf Wunsch auch anonym eine Beratung (auch bezüglich finanzieller Hilfen) an.
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