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Datum: 02.09.2021

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen entfällt

Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen entfällt

Mit Inkrafttreten der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung entfällt ab heute die generelle Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen.

Jeder Nutzer wird unabhängig davon angehalten, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, wird weiterhin empfohlen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.