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Datum: 03.01.2022

Geflügelpest bei totem Wildvogel im Landkreis festgestellt

Ein toter Schwan wurde am 23.12.2021 mit Unterstützung des Technischen Hilfswerks aus dem Stausee Bittenbrunn geborgen. Die vom Veterinäramt veranlasste Untersuchung ergab einen positiven Befund auf das Virus der Geflügelpest. Vom Nationalen Referenzlabor wurde der Subtyp H5N1 nun bestätigt, der seit Mitte Oktober 2021 vermehrt zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, wie Wildgänsen, Wildenten, Möwen und Greifvögeln, aber auch in Geflügelbeständen, geführt hat.

Aufgrund der Fallzahlen ist davon auszugehen, dass das Virus in Deutschland flächendeckend bei wildlebendem Wassergeflügel anzutreffen ist und nun auch den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erreicht hat. Eine weitere Ausbreitung der Infektion in der bayerischen Wildvogelpopulation wird angenommen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wie auch das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) sehen in ihren Risikoeinschätzungen insbesondere die Bereiche um und an Gewässern, an denen wildlebendes Wassergeflügel vorzufinden ist, als besonders gefährdet an.

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit der Allgemeinverfügung vom 08.12. bereits verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem Eintrag in Geflügelbestände angeordnet. Diese regelt unter anderem das Fütterungsverbot von Wildvögeln (Singvögel sind ausgenommen), das Verbot von Geflügelschauen, Testpflichten und Zugangsregelungen zu Gehegen. Geflügelhalter werden dringend gebeten, die Maßnahmen einzuhalten und direkten wie indirekten Kontakt ihres Geflügels zu Wildvögeln zu unterbinden.

Die Geflügelpest stellt eine durch Viren hervorgerufene Tierseuche dar und betrifft sowohl wildlebende Vögel als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten aber nicht berührt werden. Das Veterinäramt bittet entsprechende Funde unter der Telefonnummer 08431-57288 oder über die Polizeidienststellen zu melden. Singvögel und Tauben spielten nach gegenwärtigem Stand der Wissenschaft als Überträger des Vogelgrippevirus keine Rolle.