Corona-Tests sind seit 11. Oktober teilweise kostenpflichtig
Im Neuburger Testzentrum (Container bei der Berufsschule, Monheimer Str. 66, 86633 Neuburg) erhält man Antigen-Schnelltests von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und samstags von 13 bis 14 Uhr. PCR-Tests werden Montag bis Freitag zwischen 13 und 15 Uhr sowie samstags von 14 bis 15 Uhr angeboten.
Im Schrobenhausener Testzentrum (Rinderhofer Breite 11, 86529 Mühlried) ist für Antigen-Schnelltests von Montag bis Freitag zwischen 12 und 15 Uhr sowie sonntags von 13 bis 14 Uhr geöffnet; für PCR-Tests von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr sowie sonntags von 14 bis 15 Uhr.
Wer erhält kostenfreie Antigenschnelltests und welcher Nachweis muss erbracht werden?
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gegen Vorlage des Kinderausweises, Personalausweises oder Reisepasses
- Schwangere gegen Vorlage des Mutterpasses
- Studierende gegen Vorlage des Studentenausweises oder der Immatrikulationsbescheinigung (beschränkt bis 30.11.)
- Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gegen Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder eines Mitarbeiterausweises
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion selbst in Quarantäne begeben mussten (nur am 7., 8. und 9. Tag der Isolation) mit entsprechender Quarantäneanordnung
- Personen, für die aus medizinischen Gründen keine Corona-Impfung möglich ist gegen Vorlage der ärztlichen Bescheinigung
- Personen, die an klinischen Studien zur Corona-Schutzimpfung teilnehmen bzw. in den letzten drei Monaten teilgenommen haben gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung
Wer erhält kostenfreie PCR-Tests und welcher Nachweis muss erbracht werden?
- Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion selbst in Quarantäne begeben mussten (nur am 5. und 6. Tag der Isolation) mit entsprechender Quarantäneanordnung
- Kontaktpersonen mit ärztlicher oder gesundheitsamtlicher Bescheinigung oder entsprechender Statusanzeige in der Corona-Warn-App
- Personen, die ein positives Antigen-Test- oder ein positives Pooling-Testergebnis erhalten haben unter Vorlage des Testergebnisses
Kostenpflichtige Tests werden weiterhin in Apotheken, Arztpraxen und von privaten Anbietern im Landkreis angeboten. Eine Übersicht finden Sie hier.