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Datum: 11.10.2021

Corona-Tests sind seit 11. Oktober teilweise kostenpflichtig

Seit Montag, 11. Oktober 2021, sind sowohl Antigen-Schnelltests als auch PCR-Tests für die meisten Bürger kostenpflichtig. Die Testzentren des Landkreises bieten weiterhin ausschließlich kostenfreie Tests an – allerdings nur noch für die vom Bundesministerium für Gesundheit bestimmten Personengruppen, die für eine kostenlose Testung in Frage kommen. Auch die Öffnungszeiten der beiden Testzentren in Neuburg und Schrobenhausen haben sich geändert.

Im Neuburger Testzentrum (Container bei der Berufsschule, Monheimer Str. 66, 86633 Neuburg) erhält man Antigen-Schnelltests von Montag bis Freitag von 10 bis 13 Uhr und samstags von 13 bis 14 Uhr. PCR-Tests werden Montag bis Freitag zwischen 13 und 15 Uhr sowie samstags von 14 bis 15 Uhr angeboten.

Im Schrobenhausener Testzentrum (Rinderhofer Breite 11, 86529 Mühlried) ist für Antigen-Schnelltests von Montag bis Freitag zwischen 12 und 15 Uhr sowie sonntags von 13 bis 14 Uhr geöffnet; für PCR-Tests von Montag bis Freitag zwischen 15 und 17 Uhr sowie sonntags von 14 bis 15 Uhr.

Wer erhält kostenfreie Antigenschnelltests und welcher Nachweis muss erbracht werden?

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gegen Vorlage des Kinderausweises, Personalausweises oder Reisepasses
  • Schwangere gegen Vorlage des Mutterpasses
  • Studierende gegen Vorlage des Studentenausweises oder der Immatrikulationsbescheinigung (beschränkt bis 30.11.)
  • Besucher bzw. Beschäftigte von Pflege- und Behinderteneinrichtungen gegen Vorlage einer Bescheinigung der Einrichtung oder eines Mitarbeiterausweises
  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion selbst in Quarantäne begeben mussten (nur am 7., 8. und 9. Tag der Isolation) mit entsprechender Quarantäneanordnung
  • Personen, für die aus medizinischen Gründen keine Corona-Impfung möglich ist gegen Vorlage der ärztlichen Bescheinigung
  • Personen, die an klinischen Studien zur Corona-Schutzimpfung teilnehmen bzw. in den letzten drei Monaten teilgenommen haben gegen Vorlage der Teilnahmebescheinigung

 Wer erhält kostenfreie PCR-Tests und welcher Nachweis muss erbracht werden?

  • Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Corona-Infektion selbst in Quarantäne begeben mussten (nur am 5. und 6. Tag der Isolation) mit entsprechender Quarantäneanordnung
  • Kontaktpersonen mit ärztlicher oder gesundheitsamtlicher Bescheinigung oder entsprechender Statusanzeige in der Corona-Warn-App
  • Personen, die ein positives Antigen-Test- oder ein positives Pooling-Testergebnis erhalten haben unter Vorlage des Testergebnisses

Kostenpflichtige Tests werden weiterhin in Apotheken, Arztpraxen und von privaten Anbietern im Landkreis angeboten. Eine Übersicht finden Sie hier.