Inhalt
Datum: 14.04.2022

Neue Regeln für die Quarantäne von Corona-Infizierten und Kontaktpersonen

Die Dauer der Isolation beträgt nunmehr maximal 10 Tage nach positiver Testung. Symptome sind für die Berechnung der Isolationsdauer nicht mehr ausschlaggebend. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Isolation vorzeitig beendet werden, frühestens jedoch an Tag 5 nach Ersttestung. Eine Freitestung ist bis auf medizinisches Personal (Vorlage beim Arbeitgeber) nicht mehr nötig.

Bei positivem Schnelltest erfolgt weiterhin die Aufforderung zum PCR-Test zur Bestätigung der Infektion.
Ist der PCR-Test negativ, kann die Isolation sofort beendet werden.
Ist der PCR-Test positiv, beträgt auch hier die Isolationsdauer 10 Tage, beginnend ab Datum des vorangegangenen positiven Schnelltests. Eine vorzeitige Beendigung der Isolation kann bei Symptomfreiheit von 48 Stunden frühestens an Tag 5 erfolgen.

Diese Regelung gilt auch für Personen, die sich bereits in Isolation befinden. Eine gesonderte Mitteilung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht.

Enge Kontaktpersonen müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, lediglich in Einzelfällen kann diese noch durch das Gesundheitsamt ausgesprochen werden. Personen, die sich aktuell noch als enge Kontaktpersonen in Quarantäne befinden, können diese hiermit beenden.