Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen entfällt
Maskenpflicht auf Wertstoffhöfen entfällt
Mit Inkrafttreten der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung entfällt ab heute die generelle Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen.
Jeder Nutzer wird unabhängig davon angehalten, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Soweit dies im Einzelfall nicht möglich ist, wird weiterhin empfohlen eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.