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Datum: 30.07.2021

Maßnahmen der Stadtwerke Neuburg an der Donau zeigen Wirkung - Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hebt mit sofortiger Wirkung das Abkochgebot des Trinkwassers auf

Mit sofortiger Wirkung ist das Abkochgebot für das Trinkwasser der Stadtwerke Neuburg an der Donau aufgehoben.

Die Aufhebung des Gebotes erfolgte heute Vormittag durch Dr. Johannes Donhauser, Amtsleiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, im Rahmen einer Pressekonferenz in den Stadtwerken Neuburg an der Donau.
Der Grund für die Aufhebung des Abkochgebots: Die seit 22. Juli 2021 laufende Chlorung des gesamten Trinkwassernetzes der Stadtwerke Neuburg an der Donau, hat an allen erforderlichen Stellen den Sollwert erreicht. Dies hat eine kontinuierliche Beprobung auf den Chlorgehalt im Netz erwiesen. Gleichzeitig durchgeführte mikrobakterielle Beprobungen waren einwandfrei.
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Neuburg an der Donau, die mit Trinkwasser durch die Stadtwerke versorgt werden, können somit das gechlorte Wasser bedenkenlos für den Verzehr sowie für die Körperpflege nutzen.
Stadtwerkeleiter Prof. Richard Kuttenreich zeigte sich im Rahmen der Pressekonferenz in Stadtwerken höchst erfreut über das Ergebnis Er dankte dem Amtsleiter Dr. Johannes Donhauser für die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.
Die Suche nach der Ursache für den Eintrag des Keims „Pseudomonas aeruginosa“, ist noch nicht abgeschlossen. Es besteht die Annahme, dass der Keim mit hoher Wahrscheinlichkeit bei technischen Arbeiten eingetragen wurde. Die Ursachenforschung wird fortgeführt.
Um eine sichere Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, wird das Trinkwasser der Stadtwerke Neuburg an der Donau weiter kontinuierlich beprobt, die nächsten Wochen weiterhin gechlort.