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Datum: 09.12.2021

Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest

  • Weitere Fälle in Bayern/ Landkreis erlässt Allgemeinverfügung

Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst.

Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Deshalb hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen am 8. Dezember 2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht. Diese tritt am 9. Dezember 2021 in Kraft. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Vorbeugungen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln (Singvögel sind ausgenommen) sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden.
Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Infolgedessen musste der Betrieb gesperrt und die Tiere entsprechend der geltenden rechtlichen Bestimmungen gekeult werden.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten von Bürgerinnen und Bürgern nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter Tiergesundheit: Geflügelpest in Bayern: Aktuelles und Bekämpfung

Bei einer Verschärfung der Seuchenlage, wird die Pflicht zur Aufstallung des Geflügels wahrscheinlich. Betroffene Geflügelhalter sollten daher Überlegungen anstellen, wo und wie ihr Geflügel bei einer weiteren Verschärfung aufgestallt werden kann