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Datum: 01.07.2024

Landkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Impfung gegen Blauzungenkrankheit

  • Tierhaltern wird genehmigt Ihre Tiere gegen den neu aufgetretenen Serotyp 3 impfen zu lassen

Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei empfänglichen Tierarten wird den Tierhaltern im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen genehmigt, ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen den Serotyp 3 der Blauzungenkrankheit oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung befristet per Verordnung gestattet wurde, impfen zu lassen. Hierbei sind die Angaben der Impfstoffhersteller zu beachten.

Wer als Tierhalter von der Genehmigung Gebrauch macht, hat dem Veterinäramt oder einer von dieser beauftragten Stelle, jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe

a. der Registriernummer seines Betriebs,

b. des Datums der Impfung,

c. des verwendeten Impfstoffes inklusive Chargennummer und

d. bei Rindern unter Angabe der Ohrmarken, bei Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden unter Nennung der Anzahl der geimpften Tiere      mitzuteilen.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Blauzungenkrankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Deutschland war insbesondere in den Jahren 2006-2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen und nach erfolgreicher Tilgung jahrelang seuchenfrei. Im Oktober 2023 trat die Krankheit mit dem neuen Serotyp 3 erstmals wieder in Deutschland auf.

Bei Rückfragen können sich Tierhalter telefonisch (08431/57-288) oder per Mail (veterinäramt@neuburg-schrobenhausen.de) an das Veterinäramt wenden.