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Datum: 22.11.2024

Integration gelingt durch Arbeit

  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen sucht gemeinnützige Träger, die Jobgelegenheiten für Asylbewerber anbieten. Sechster Runder Tisch tagte in Schrobenhausen

Bereits zum sechsten Mal tagte der Runde Tisch für Helfende in der Flüchtlingsarbeit, diesmal am 14. November in Schrobenhausen. Die Initiative wurde von den Integrationslotsinnen des Landratsamts NeuburgSchrobenhausen vor eineinhalb Jahren ins Leben gerufen, um eine Plattform für den Informations- und Erfahrungsaustausch für Ehrenamtliche und Hauptamtliche aus der Flüchtlingsarbeit zu schaffen. Der Runde Tisch findet im Wechsel in Neuburg und Schrobenhausen statt, um möglichst viele Akteure anzusprechen.

Bild vergrößern: Runder Tisch Integrationslotsen © Landratsamt/Carina Andraschko
Ein Runder Tisch für Helfende in der Flüchtlingsarbeit traf sich am 14. November
im Rathaus in Schrobenhausen.

Im Rahmen des Runden Tisches im Schrobenhausener Rathaus informierte die Leiterin des Sozialamts, Gesa Stöveken, über die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Dabei handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Bei FIM wird kein Arbeitsverhältnis begründet, sondern es handelt sich um ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis. Jeder Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1 AsylbLG), der nicht mehr im schulpflichtigen Alter ist, arbeitsfähig ist und keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, ist gem. § 5 Abs. 4 AsylbLG zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit zu verpflichten.

Dabei ist eine Tätigkeit von bis zu 20 Wochenstunden zulässig. Für die geleistete Tätigkeit wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 0,80 € ausgezahlt. Diese gilt nicht als anzurechnendes Einkommen, die nicht auf das Leistungsentgelt angerechnet wird. Besonders interessant vor allem für die ehrenamtlichen Integrationsbegleiter und Helferkreise war, dass gemeinnützige Organisationen im Landkreis gerne aktiv Bedarf an solchen FIM beim Landratsamt anmelden können. Bislang nutzen noch relativ wenige Träger diese Möglichkeit der Arbeitsintegration.

Auf großes Interesse stieß auch der Vortrag von Emmy Böhm, Leiterin der Ausländerbehörde, zu den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts vom Juni 2024. Die Hürden für die Beantragung der Einbürgerung wurden zwar von Seiten des Gesetzgebers heruntergeschraubt, allerdings haben es die insgesamt zehn Voraussetzungen, die für eine Einbürgerung zu erfüllen sind, in sich. Die Gesetzesänderung hat zu einer Flut an Neuanträgen geführt. Erschwerend kam ein umfangreicher personeller Wechsel im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts dazu. Sobald die neuen Sachbearbeiter eingearbeitet sind, wird die Ausländerbehörde alle vorliegenden Anträge in chronologischer Reihenfolge abarbeiten. Die Leiterin der Ausländerbehörde bat diesbezüglich um etwas Geduld.

Die bisherigen Runden Tische haben gezeigt, wie wertvoll ein enger Austausch zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteuren wie den Flüchtlings-und Integrationsberatungen, Bildungsträgern und weiteren Behörden wie dem Jobcenter oder dem Schulamt für die Flüchtlingsarbeit ist. Integration fordert ein Miteinander im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.

Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Bereich Integration wenden Sie sich bitte an Frau Schmidt und Frau Andraschko, Telefon 08431/57-443 bzw. -476 oder per E-Mail an: integrationslotsen@neuburg-schrobenhausen.de