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Datum: 08.11.2021

Hotspot-Region und intensivierte Tests an Schulen

Die Bayerische Staatsregierung hat Regelungen für regionale Hotspots eingeführt. Als Hotspots gelten Landkreise, in denen die Belegung der verfügbaren Intensivbetten nach DIVI-Intensivregister bei mindestens 80 Prozent liegt und zugleich die vom Robert Koch-Institut im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den Wert von 300 überschreitet.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen überschreitet aktuell mit einer Intensivbettenauslastung von 92,86 Prozent und einer 7-Tage-Inzidenz von 308,0 (RKI) beide Werte. Laut der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss dies amtlich bekannt gemacht werden. Dazu hat der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am 8. November 2021 ein entsprechendes Amtsblatt veröffentlicht. Ab dem 9. November 2021 gilt deshalb die so genannte Hotspot-Regelung für den Landkreis. Diese entsprechen den Regeln für die rote Krankenhaus-Ampel. Zeitgleich sind auch bayernweit aufgrund der Intensivbettenauslastung die Voraussetzungen für die rote Krankenhaus-Ampel gegeben. Damit gelten ab Dienstag, 9. November, auch bayernweit die Regelungen, die an Stufe Rot gebunden sind. So kommt z.B. in der Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen die 3Gplus-Regleung zum Tragen. Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich waren, sind nach 2G zugänglich. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz bei zehn oder mehr Beschäftigten die 3G-Regel (Weitere Infos unter www.stmgp.bayern.de).

Die Hotspot-Regelung gilt so lange bis die festgelegten Grenzen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht mehr überschritten wurde. Die Maßnahmen enden am Tag nach der Bekanntmachung durch das Landratsamt.

Intensiviertes Testregime an Schulen

Da der Landkreis als Hotspot-Region gilt, hat er darüber hinaus in einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass bei einem Infektionsfall in Schulklassen, die Teilnehmer dieser Klasse eine Woche lang an jedem Schultag getestet werden. Eingeschlossen sind dabei auch vollständig geimpfte und genesene Personen. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 9. November 2021, in Kraft.