Inhalt
Datum: 25.07.2022

Erster Fall von Affenpocken im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Das Gesundheitsamt hat am heutigen Montag, 25. Juli 2022 den ersten Fall von Affenpocken im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen bestätigt. Es handelt sich um einen im Landkreis gemeldeten Patienten. Das Gesundheitsamt hat die Person sofort verständigt und die vom Robert Koch-Institut vorgeschriebene Quarantäne von 21 Tagen angeordnet; Kontaktpersonen wurden ermittelt. Bislang musste der Patient nicht im Krankenhaus behandelt werden.

Affenpocken sind eine Virusinfektion und können bei immungeschwächten Personen, Kindern und älteren Menschen zu schweren Verläufen führen. Vor allem für Risikopatienten werden Impfungen gegen Affenpocken angeboten. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine Ansteckung mit Affenpocken bei engstem Körperkontakt erfolgt. Sie kann durch Kontakt mit Körperflüssigkeiten und den typischen Hautveränderungen (Pocken) der Affenpocken-Infizierten stattfinden. Eine Übertragung durch Aerosole ist eher unwahrscheinlich. Bei einer Ansteckung kann es fünf bis 21 Tage dauern, bis erste Krankheitszeichen wie Fieber, Kopf-, Muskel- und Rückenschmerzen sowie Schwellungen der Lymphknoten auftreten. Später können auch Rötungen, Bläschen und Pusteln hinzukommen. Wer eine pockenähnliche Hautveränderung feststellt, sollte sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben. Enge Kontaktpersonen werden gebeten, sich zur Beratung an das Gesundheitsamt zu wenden.

Informationen zum Thema Affenpocken finden Sie hier.