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Datum: 11.04.2023

Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine

  • Anträge können bis 15. Mai 2023 eingereicht werden

Der Freistaat hat einen Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine beschlossen. Dieser soll Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung ihrer Sportstätten entstehen. Dadurch soll vermieden werden, dass Vereine aufgrund der gestiegenen Energiepreise ihren Sportbetrieb einschränken müssen.

Da der allgemeine Energiepreiszuschuss auf dem bestehenden Verteilsystem der Vereinspauschale aufbaut, kann der Zuschuss ausschließlich Vereinen gewährt werden, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.
Die Auszahlung des allgemeinen Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale 2023 pauschal in Höhe von 80 Prozent des Betrages der einfachen Vereinspauschale. Sind tatsächlich geringere Energiemehrkosten angefallen, wird die Überzahlung mit der Vereinspauschale 2024 verrechnet.
Zuwendungsfähig sind auch Energiekosten, die nicht durch den unmittelbaren Sportbetrieb, sondern bei begleitender Infrastruktur, z. B. Vereinsgaststätten, Aufenthaltsräume, entstehen.

Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bis zum 15. Mai 2023 beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Sportförderung, einzureichen. Wie bei der Vereinspauschale handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage zum Downloadbereit. Auskunft erteilt auch die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431/57-438.