Einladung zur Wahlversammlung für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten_innen und Beamte_innen des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen einschl. Landkreisbetriebe, Kreishallenbad und Tiefbauverwaltung sowie an alle Kreiseigenen Schulen und deren Außenstellen
Alle im Betrieb/in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen werden den hiermit gem. § 19 Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung zu einer
W A H L V E R S A M M L U N G
am 27.10.2022 um 9.00 Uhr
ins Landratsamt 1. Stock Zimmer 161 eingeladen.
In dieser Versammlung sollen die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gewählt werden *).
Bitte bringen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis oder Ihren Gleichstellungsbescheid mit. Den Arbeitsausfall und ggf. Fahrtkosten, die durch die Teilnahme an dieser Versammlung entstehen, muss gemäß § 177 Abs. 6 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (bzw. Personalvertretungsrecht) der Arbeitgeber tragen.