Info für positiv Getestete
Was tun bei einem positiven Test?
Positiver Selbsttest:
- Jeder positive Selbsttest muss durch einen zertifizierten Schnelltest (an einer beauftragten Schnellteststelle oder in einem der beiden Testzentren) oder PCR-Test verifiziert werden.
- Begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation und sondern Sie sich von anderen Personen ab.
Positiver (zertifizierter) Schnelltest:
- Melden Sie den positiven Test über das Formular Positiver Schnelltest an das Gesundheitsamt.
- Begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation und sondern Sie sich von anderen Personen ab.
- Vereinbaren Sie sofort einen Termin für einen PCR-Test beim Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 oder, wenn Sie keine Symptome haben, an einer der Teststationen im Landkreis.
- Ist der PCR-Test negativ, ist die Isolation automatisch aufgehoben.
- Die Isolationsdauer beträgt 10 Tage. Eine vorzeitige Beendigung der Isolation kann bei Symptomfreiheit von 48 Stunden frühestens an Tag 5 erfolgen. (Eine Freitestung ist nur in Einzelfällen auf Veranlassung des Arbeitgebers nötig)
Positiver PCR-Test:
- Ist Ihr PCR-Test-Ergebnis positiv, wird dies durch den Hausarzt oder die Teststation dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet.
- Für eine Krankschreibung und medizinische Hilfe bei symptomatischem Krankheitsverlauf melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt.
- Bei einem positiven PCR-Test beträgt die Isolationsdauer 10 Tage, beginnend ab Datum des ersten bei uns eingegangenen positiven Testergebnisses. Eine vorzeitige Beendigung der Isolation kann bei Symtomfreiheit von 48 Stunden frühestens an Tag 5 erfolgen.
- Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir Sie, sich über das Kontaktformular positiver PCR-Test zu melden.
Kontaktpersonen:
- Wenn Sie infiziert sind, sollten Sie nach Vorliegen Ihres positiven Testergebnisses Ihre engen Kontaktpersonen selbst informieren.
- Diese sollten vorsorglich weitere Kontakte vermeiden und sich regelmäßig mit Selbst- oder Schnelltest testen lassen.
- Enge Kontaktpersonen müssen grundsätzlich nicht mehr in Quarantäne, lediglich in Einzelfällen kann diese noch durch das Geundheitsamt ausgesprochen werden.
Freitestung:
Eine Freitestung ist nur noch in Einzelfällen auf Veranlassung des Arbeitgebers (z.B. medizisches Personal) nötig.
Genesenennachweis:
Für die Ausstellung eines Genesenennachweises ist zwingend ein positives PCR-Testergebnis erforderlich.
Kontakt für Nachfragen:
Wer Nachfragen hat, kann sich an das Quarantänetelefon im Gesundheitsamt wenden.
Es ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr unter der Nummer 08431/57-565 erreichbar.