Informationen zum Impfen
Impfen:
Mit dem Auslaufen der Corona-Impfverordnung des Bundes zum 31. Dezember 2022 hat der Bayerische Ministerrat eine Schließung der Impfzentren im Freistaat beschlossen. Somit haben auch die beiden staatlichen Impfeinrichtungen im Landkreis den Impfbetrieb zum Jahresende 2022 eingestellt.
Wer sich impfen lassen möchte, kann sich beispielsweise in seiner Hausarztpraxis darüber informieren, ob sie eine Corona-Schutzimpfungen anbietet.
Der Corona-Impfcheck
Wird mir oder meinem Kind eine (weitere) Impfung empfohlen? Was gilt nach Genesung von COVID-19?
Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ der BZgA erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung – passend für Ihre persönliche Situation.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle ab 5 Jahren die Schutzimpfung gegen COVID-19. Doch je nach Alter, für Personen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind oder auch für Menschen mit Immunschwäche gelten unterschiedliche Impfempfehlungen.
Der Corona-Impfcheck informiert prägnant und leicht verständlich über die aktuellen Impfempfehlungen – zugeschnitten auf Ihre persönliche Situation.
Corona-Impfcheck starten
In wenigen Klicks zur passenden Impfempfehlung
Im interaktiven Online-Impfcheck können Sie einfach und mit geringem Aufwand für sich, Ihr Kind oder andere Angehörige den Impfstatus überprüfen. Hierfür genügt es, einige wenige Fragen zu beantworten. Benötigt werden Angaben zum Alter, zu bisherigen Impfungen, zu vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektionen sowie zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf von COVID-19. Auf dieser Basis ermittelt das Online-Tool, ob der Impfschutz aktuell komplett ist oder ob Impfungen anstehen.
Der Datenschutz ist selbstverständlich gewährleistet, da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden.
Weitere Informationen zu den Impfungen
- Wann ist eine zweite Auffrischungsimpfung erforderlich?
Eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt die STIKO für besonders gefährdete und exponierte Personengruppen. Das sind z.B. Menschen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen, für Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Personal von medizinischen Einrichtungen und Pflegeinrichtungen. Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung positiv auf COVID-19 getestet wurden, sind davon ausgenommen. Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. - Als vollständig geimpft gilt eine Person bei:
- drei Covid-19-Einzelimpfungen oder
- zwei Covid-19-Einzelimpfungen und einer darauf folgenden Infektion, deren positiver PCR Erstnachweis älter als 28 Tage ist (die positive PCR-Testung muss also nach der 2. Impfung erfolgt sein und es müssen 28 Tage nach der Testung vergangen sein.)
- einer nachgewiesenen Covid-19-Infektion und zwei darauf folgenden Covid-19-Einzelimpfungen oder
- einer Covid-19-Einzelimpfung und einer darauf folgenden nachgewiesenen Covid-19-Infektion und einer darauf folgenden Covid-19-Einzelimpfung oder
- einem positiven Antikörpertest vor zwei Covid-19-Einzelimpfungen
- Personen die nur eine Dose Impfstoff Johnson & Johnson erhalten haben, gelten seit 12.01.2022 nicht mehr als vollständig geimpft. Diese zählt nur mehr als Einzelimpfung. Um als vollständig geimpft zu gelten müssen die Voraussetzungen wie oben beschrieben erfüllt werden.
Was kostet die Impfung?
Die Impfung ist kostenlos!
Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter fragen keine Kontodaten ab und fordern von Ihnen keine Geldbeträge.
Was muss ich zum Impftermin mitbringen?
- Personalausweis
- Unterlagen (falls vorhanden, z.B. Diabetikerausweis, Medikamentenliste)
- Impfpass, falls vorhanden. Ein Impfpass ist nicht zwingend nötig. Sie erhalten eine Impfbestätigung.
- Bei Zweit- und Auffrischungsimpfungen Ihre letzte Impfdokumentation (nicht EU-Impfzertifikat)