Inhalt

Wie bekomme ich einen Genesenennachweis?

Einen Genesenennachweis erhalten alle Personen die labordiagnostisch mittels Nukleinsäurenachweis (PRC-Test) nachgewiesen eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben.

Wichtig: bewahren Sie das PCR-Testergebnis bzw. den Befund dieses Tests auf, sodass der Genesenenstatus innerhalb seiner Gültigkeit nachgewiesen werden kann.

Ein Schnelltest ist nicht ausreichend um einen Genesenennachweis zu erhalten.

Diesen Nachweis erhält man in der Apotheke. Dazu nötig sind:

  • Der Laborbericht / die Benachrichtigung des positiven Testergebnisses und/oder
  • der Quarantänebescheid des Gesundheitsamtes
  • ein positiver PCR-Test

Die Vorgaben für den Genesenennachweis beziehen sich ausschließlich auf Personen, die ungeimpft sind, d.h. weder vor, noch nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben.  

Als genesen gilt man, wenn das Datum der Abnahme des positiven (PCR-)Tests mindestens 28 Tage UND höchstens 90 Tage zurückliegen. Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da der Schutz vor einer erneuten Infektion bei dieser Personengruppe mit der Zeit stark abnimmt.