Inhalt
Datum: 18.08.2021

Bundestagswahl am 26. September 2021 in den Wahlkreisen 214 Freising und 216 Ingolstadt

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wie auch bereits bei der Bundestagswahl 2017 sind der südliche und der nördliche Bereich des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen zwei unterschiedlichen Wahlkreisen zugeordnet.

Die Stadt Schrobenhausen, die Gemeinde Aresing und die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen, mit den Mitgliedsgemeinden Gachenbach, Waidhofen, Brunnen, Langenmosen und Berg im Gau, im Süden des Landkreises bilden zusammen mit den Landkreisen Freising und Pfaffenhofen a.d. Ilm den Wahlkreis 214 Freising.

Der nördliche Bereich des Landkreises ist hingegen dem Wahlkreis 216 Ingolstadt zugeordnet. Dieser Wahlkreis setzt sich aus der Großen Kreisstadt Neuburg a.d.Donau, dem Markt Rennertshofen und dem Markt Burgheim, den Gemeinden Karlshuld, Karlskron, Königsmoos, Ehekirchen, Oberhausen und Weichering sowie den der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg a.d.Donau angehörigen Gemeinden Bergheim und Rohrenfels zusammen. Darüber hinaus umfasst der Wahlkreis 2016 die Stadt Ingolstadt und den Landkreis Eichstätt.

Alle Wahlberechtigten verfügen über eine Erststimme und eine Zweitstimme, mit denen sie über die Besetzung der 599 Sitze des Bundestages – vorbehaltlich zusätzlicher Sitze für Überhang- und Ausgleichsmandate – entscheiden.

Mit ihrer Erststimme bestimmt die Wählerschaft, welche Kandidatin oder welcher Kandidat aus einem der bundesweit 299 Wahlkreise als Wahlkreisabgeordneter direkt in den Deutschen Bundestag einzieht.

Die in den Wahlkreisen 214 Freising und 216 Ingolstadt zur Wahl stehenden Direktkandidatinnen und -kandidaten können der beiliegenden Bekanntmachung der jeweiligen Kreiswahlleitung entnommen werden.
Mit der Zweitstimme wird entschieden, wie sich die andere Hälfte der Sitze des Bundestages auf die einzelnen Parteien verteilt. Alle Wahlberechtigten im Freistaat Bayern können dabei zwischen 26 verschiedenen Parteien wählen.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen haben diese Wahl ca. 72.300 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger.
Die Städte, Märkte und Gemeinden sowie die beiden Verwaltungsgemeinschaften im Landkreis erhalten im Laufe dieser Woche die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2021 und können dann die bei ihnen beantragten Briefwahlunterlagen ausgeben.

Die Wahlberechtigten selbst erhalten demnächst ihre Wahlbenachrichtigungen. Diese geben genaue Auskunft darüber, wann und wo die Stimme abgegeben werden kann. Ferner informieren sie auch darüber, wie vorzugehen ist, wenn Wahlberechtigte von ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen möchten.
Die Briefwahlunterlagen können aber auch schon jetzt beantragt werden. Dafür muss man sich schriftlich oder mündlich an seine Gemeinde wenden.
Als schriftliche Anträge gelten u. a. auch Anträge per E-Mail oder per Fax. Unzulässig ist hingegen die Beantragung per Telefon oder per SMS.
In jedem Fall müssen der Name, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift in dem Antrag angegeben werden.

Die für die Briefwahl erforderlichen Wahlscheine werden grundsätzlich bis zum Freitag vor der Wahl, dem 24.09.2021, 18.00 Uhr ausgestellt. In wenigen bestimmten Ausnahmefällen können diese auch noch bis zum Wahltag ausgestellt werden.

Am Wahlabend werden die Schnellmeldungen der Gemeinden an die Kreiswahlleitungen im Landratsamt Freising und in der Stadt Ingolstadt weitergegeben. Dort werden dann die vorläufigen Ergebnisse der beiden Wahlkreise festgestellt. Nachdem die dortigen Wahlausschüsse getagt haben und die endgültigen Ergebnisse festgestellt worden sind, werden diese von den Kreiswahlleitungen amtlich bekannt gemacht.