BAföG-Antrag einfach digital einreichen
- Leistungen der Ausbildungsförderung im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen können seit 02.01.2025 auch online beantragt werden
Die Beantragung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG – oder dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG – ist auch in digitaler Form über die Internetseite des Landratsamtes https://www.neuburg-schrobenhausen.de möglich.
Dafür ist ein Personalausweis mit Online-Funktion erforderlich. Damit kann die Antragstellung in folgender Weise vorgenommen werden: Internetseite des Landratsamtes https://www.neuburg-schrobenhausen.de aufrufen, Bürgerservice Portal anklicken und über die weiterführenden Links den Antrag aufrufen, Leistung beantragen, alle Datenfelder ausfüllen und den Antrag anschließend versenden.
Der Onlinedienst bietet zahlreiche Vorteile, die die Antragstellung erleichtern:
1. Einfache Bedienung: Der Antrag kann bequem über PC, Tablet oder Smartphone erstellt und online eingereicht werden.
2. Zeitersparnis: Dank der vollständigen Online-Bearbeitung entfallen das Ausdrucken, Unterschreiben und Versenden per Post.
3. Flexibilität: Die Bearbeitung kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden. Nach 30 Tagen Inaktivität werden nicht abgeschlossene Daten automatisch gelöscht.
4. Uploadfunktion: Nachzuweisende Unterlagen lassen sich einfach hochladen.
5. Hilfestellungen: Ein integrierter Assistent führt durch die Antragsformulare und prüft die Eingaben auf Plausibilität. Klare Texte und Eingabehilfen sorgen dafür, dass der Antrag korrekt und schnell ausgefüllt werden kann.
6. Automatisches Speichern: Die Eingaben werden sicher im jeweiligen Benutzerkonto gespeichert.
Nach wie vor besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in schriftlicher Form oder über das gesicherte Kontaktformular mit Bayern-ID über die Internetseite des Landratsamtes zu stellen oder auch gerne persönlich zur Antragstellung im Landratsamt zu erscheinen. Für diesen Fall bitten wir zur Vermeidung langer Wartezeiten um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 08431/57-310 oder per E-Mail über das sichere Kontaktformular auf der Internetseite des Landratsamtes.
Leider werden immer wieder trotz der vorhandenen sicheren Antragsoptionen Leistungsanträge per E-Mail gestellt. Eine solche Form der Antragstellung für Sozialleistungen ist weiterhin nicht zulässig, denn es besteht für die Bewilligungsbehörde hier keine Möglichkeit, die antragstellende Person sicher zu identifizieren.