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Datum: 17.12.2024

Anträge zur Vereinspauschale 2025

  • Förderanträge der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 3. März 2025 vorliegen.
  • Antragsformular steht auf der Landratsamt-Homepage zum Download zur Verfügung

Der Freistaat Bayern fördert den außerschulischen Sport nach den Sportförderrichtlinien durch die sogenannte Vereinspauschale. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale bis spätestens Montag, 3. März 2025, vollständig vorlegen.

Die Beantragung der Vereinspauschale kann ab Januar 2025 beginnen. Wir bitten Sie vorrangig das Online-Formular des Bayerischen Staatsministeriums für Sport und Integration zu verwenden. Weitere Informationen und Unterlagen, wie zum Beispiel das Antragsformular oder den Lizenzkatalog, finden Sie auf unserer Homepage unter Vereinspauschale (Staatlicher Zuschuss)/Landkreis Neuburg-Schrobenhausen. Zur Beantragung der Vereinspauschale sind die Mitgliederzahlen mit Stand vom 30.12.2024 ausschlaggebend. Der Stichtag ist Montag, 3. März 2025. Bis zu diesem Stichtag müssen die Unterlagen vollständig bei der Post oder beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen vorliegen. Zur Erleichterung ist das Formular „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ nur noch notwendig, wenn eine Lizenzteilung unter zwei Vereinen vorgenommen werden soll.

Auskunft erteilt auch Julia Reinold, die zuständige Mitarbeiterin im Landratsamt, unter der Telefonnummer 08431/57-438