Inhalt
Datum: 10.02.2022

Überschwemmungsgebiet an der Kleinen Paar wird festgesetzt

Erlass einer Verordnung ist gesetzlich vorgeschrieben / Inkrafttreten am 10. Februar 2022

Der Bundesgesetzgeber fordert, dass Gebiete, in denen ein Hochwasser statistisch mindestens einmal in hundert Jahren zu erwarten ist (HQ100), als Überschwemmungsgebiete ausgewiesen werden müssen. Ziel ist es, Schäden durch Hochwasser zu verringern bzw. zu vermeiden. Aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen eine so genannte Überschwemmungsgebietsverordnung für die Kleine Paar auf dem Gebiet des Marktes Burgheim, der Gemeinde Oberhausen sowie des Marktes Rennertshofen erlassen, die am 10. Februar 2022 in Kraft tritt. Nach der fachlichen Ermittlung durch das zuständige Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt liegt die Kleine Paar innerhalb des Hochwasserrisikogebietes und muss daher als Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.

Das Landratsamt, das nach den Feststellungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Festsetzung verpflichtet ist, macht darauf aufmerksam, dass es sich bei Überschwemmungsgebieten nicht um eine behördliche Planung, sondern um die Ermittlung einer von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr handelt. Die amtliche Festsetzung dient dem Erhalt von Rückhalteflächen und der Gefahrenabwehr, aber auch der Erhaltung der Gewässerlandschaft.
Das Überschwemmungsgebiet der Kleinen Paar ist bereits seit dem 11. Februar 2015 vorläufig gesichert. Das bedeutet, dass sich durch die jetzige Festsetzung im Vergleich zur vorläufigen Sicherung rechtlich für die Betroffenen nichts ändert.