Öffnungszeiten über Fasching
- Eingeschränkte Dienstzeiten am Freitag und Dienstag im Landratsamt
Über die Faschingstage ändern sich im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen die Öffnungszeiten.
Am „Rußigen“ Freitag, 28. Februar, endet der Publikumsverkehr in der Dienststelle in Neuburg, in Schrobenhausen, im Gesundheitsamt, im Pflegestützpunkt, in sämtlichen Außenstellen und in den Landkreisbetrieben um 10:30 Uhr.
Annahmeschluss im Ausländeramt, in der Zulassungsstelle und der Fahrerlaubnisbehörde, beim Wohngeld, der Sozialhilfe, der Dezentralen Unterbringung und beim AsylblG in Neuburg ist um 10:00 Uhr, in der Dienststelle Schrobenhausen um 9:45 Uhr.
Am Faschingsdienstag, 4. März, sind die Behörden, einschließlich der Landkreisbetriebe, nur vormittags bis 12:00 Uhr zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Bitte beachten: Die Wertstoffhöfe im Landkreis haben regulär geöffnet. Auch die Müllabfuhr findet ohne Verschiebung statt.
Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Berücksichtigung bei ihrer Terminplanung.